Reparaturkostenkalkulation

Es gibt viele Gründe, wieso sie eine Reparaturkostenkalkulation für ihr Unfallfahrzeug möchten. Diese sind unter anderem:

  • Überprüfung vom Kostenvoranschlag einer Reparaturfirma
  • unfallgegnerischen Haftpflichtversicherung fordert einen Kostenvoranschlag von Ihnen, um den Unfallschaden an ihrem Fahrzeug zu regulieren
  • bei Bagatellschäden im Haftpflichtschadenfall

Wir stehen Ihnen in jedem Falle als Kümmerer mit Rat und Tat zu Seite.

Wichtig im Haftpflichtschadenfall:

Der Aufforderung der Haftpflichtversicherungen an die Geschädigten, einen Kostenvoranschlag zum Regulieren des entstandenen Schadens einzureichen, ist leider häufig zum (finanziellen) Nachteil der Geschädigten. So umfasst ein Kostenvoranschlag bzw. eine Reparaturkostenkalkulation nicht die weiteren möglichen Schadenersatzansprüche, wie z.B. eine zu erwartende Wertminderung, sondern beschränkt sich nur auf die Reparaturkosten. Den Geschädigten können somit berechtigte Ansprüche entgehen. Näheres finden sie hier –

Im Bereich eines Bagatellschadens (i.d.R. bei Reparaturkosten unter 1000€) sieht hinsichtlich der Schadenminderungspflicht die aktuelle Rechtsprechung kein vollständiges Gutachten vor, sondern eine Reparaturkostenkalkulation im Sinne der Beweissicherung.

Aber auch hier gibt es besondere Umstände, die dennoch ein vollständiges Gutachten erfordern, untere anderem eine zu erwartende Wertminderung, die Ermittlung eines Restwertes oder gar ein vorliegender Totalschaden.

Selbstverständlich prüfen wir für Sie, ob eine Reparaturkostenkalkulation ausreichend oder ein vollständiges Gutachten erforderlich sein wird.

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Wir haben Ihr Interesse geweckt und Sie haben noch Fragen. Wir nehmen uns die Zeit und beraten Sie gerne.