Schadengutachten (Kasko) bei Old- & Youngtimern

„Besondere Fahrzeuge erfordern auch besondere Zuwendung“

Die größtmögliche Wahrung der originalen Substanz ist das oberste Gebot bei der Instandsetzung von Unfallschäden an klassischen Fahrzeugen, denn der Verlust der Originalität kann für historische Fahrzeuge einen teils erheblichen Wertverlust bedeuten.

Die Wahl des richtigen Reparaturweges ist daher entscheidend.

Die Begleitung und Dokumentation der Instandsetzungsarbeiten durch unsere Sachverständigen kann im Bedarfsfall für den Fahrzeugwert und die zukünftige Wertentwicklung entscheidend sein.

Auch der Umstand der überwiegend dürftigen und stetig nachlassenden Ersatzteilversorgung und Ersatzteilverfügbarkeit stellt uns vor keine Probleme, dank unseren deutschland- und europaweiten guten Kontakten zu zahlreichen spezialisierten Fachwerkstätten für die Instandsetzung klassischer Fahrzeuge.

Unser Gutachten ist die ideale Grundlage zur Abwicklung des Fahrzeugschadens und beinhaltet eine detaillierte und nachvollziehbare Ermittlung des Sachschadens an dem Sammlerstück.

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Sammelbesichtigungen:
Elementarschäden & Großereignisse

Wir bieten zudem auch die Organisation und Durchführung von Sammelbesichtigungen an, wie zuletzt nach den zahlreichen Hagelereignissen im bayrischen Raum im Jahr 2021. Dank unseren erfahrenen und spezialisierten Sachverständigen und modernster Ausrüstung sind wir bundesweit leistungsfähig und sorgen für eine detaillierte Schadenfeststellung und einen reibungslosen Ablauf.

Dank unserer Spezialisierung im Bereich der klassischen Fahrzeugen sowie der Sport- und Supersportfahrzeuge können wir die Fahrzeugpalette vollumfänglich abdecken.

Welche Kasko-Schadenarten gibt es

Grundsätzlich unterteilt sich die Kaskoversicherung in die Deckung der Vollkasko und Teilkasko. Der Leistungsumfang kann je nach Versicherung allerdings durchaus variieren. Daher nachfolgend einige Wesentliche Auflistungen:

 

Vollkasko

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Teilkasko

In der Regel ist die Selbstbeteiligung im Teilkaskoschadenfall geringer, verglichen zu dem Selbstbehalt im Vollkaskoschadenfall. Rückstufungen der Schadenfreiheitsrabatte gibt es hier i.d.R. ebenfalls nicht.

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