Schadengutachten im Kaskoschadenfall

Bei einem eigenverschuldeten Schaden, einem Schaden ohne bekannten Verursacher oder einem Elementarschaden bleibt oft nur die eigene Kaskoversicherung als letzter Ausweg.

Hier gibt es die klassische Vollkasko und Teilkasko Einstufung, welche verschiedene Schadenarten abdeckt.

Anzumerken ist, dass in der Regel der Versicherer weisungsberechtigt ist und den Sachverständigen selbst beauftragt.

Ihm Rahmen unseres Dienstleistungsportfolios bieten wir die Erstellung von Kaskogutachten aller Art an. Selbstverständlich sind wir hierfür bestens ausgestattet und nutzen die modernsten Werkzeuge zur vollumfänglichen Schadenfeststellung.

Der Unterschied von einer Hageldelle zu einer „Kastaniendelle“ ist unseren erfahrenen Sachverständigen ebenso geläufig wie die Beurteilung eines Schadens mit einem beaufschlagten weichen Körper, verglichen mit einem beaufschlagten harten Körper.

Unsere spezialisierten Sachverständigen sorgen für eine vollumfängliche und nachvollziehbare Ermittlung des Schadenumfanges und sorgen für einen reibungslosen Ablauf im Rahmend er Gutachtenerstellung.

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Sammelbesichtigungen:
Elementarschäden & Großereignisse

Wir bieten zudem auch die Organisation und Durchführung von Sammelbesichtigungen an, wie zuletzt nach den zahlreichen Hagelereignissen im bayrischen Raum im Jahr 2021. Dank unseren erfahrenen und spezialisierten Sachverständigen und modernster Ausrüstung sind wir bundesweit leistungsfähig und sorgen für eine detaillierte Schadenfeststellung und einen reibungslosen Ablauf.

Dank unserer Spezialisierung im Bereich der klassischen Fahrzeugen sowie der Sport- und Supersportfahrzeuge können wir die Fahrzeugpalette vollumfänglich abdecken.

Welche Kasko-Schadenarten gibt es

Grundsätzlich unterteilt sich die Kaskoversicherung in die Deckung der Vollkasko und Teilkasko. Der Leistungsumfang kann je nach Versicherung allerdings durchaus variieren. Daher nachfolgend einige Wesentliche Auflistungen:

 

Vollkasko

Teilkasko

In der Regel ist die Selbstbeteiligung im Teilkaskoschadenfall geringer, verglichen zu dem Selbstbehalt im Vollkaskoschadenfall. Rückstufungen der Schadenfreiheitsrabatte gibt es hier i.d.R. ebenfalls nicht.

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